Corona: Wie kommen Optiker-Fachgeschäfte gesund durch die Krise?

(Stand: 20.04.2020) Sie kam plötzlich und massiv: Die Pandemie "Corona virus disease 2019" (kurz COVID-19) belastet auch Optiker und ihr Ladengeschäft. Was gilt es jetzt zu beachten?

Corona-Krise: Hilfe für Unternehmen

Hinsichtlich der Belastungen für Unternehmen wird Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit den Worten zitiert: "Wir tun alles, damit kein gesundes Unternehmen schließen muss." Einen Überblick zu den staatlichen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen aller Größen bietet der Online-Auftritt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) bietet Informationen zu folgenden Themen:

Der DOZ-Verlag informiert zu folgenden Themen:

Einen weiteren guten Überblick zum Thema Hilfsprogramme in der Corona-Krise bietet computerwoche.de

Corona: Tipps & Informationen für Optiker

Angesichts der Teil-Öffnung des Einzelhandels ab Ende April müssen Ladengeschäfte ein betriebliches Hygienekonzept vorweisen können. Für Augenoptik-Betriebe hat der ZVA dazu eine Vorlage erstellt.

Zu den betrieblichen Auswirkungen der Corona-Krise hat der ZVA ein Infoblatt herausgegeben. Die wichtigsten Tipps auf einen Blick:

  • Sollten Behörden anordnen, dass Ihr Betrieb vorübergehend geschlossen wird, müssen Sie als Betriebsinhaber den Lohn fortzahlen. Der ZVA rät, in diesem Fall Betriebsferien für maximal zwei Wochen anzuordnen.

  • Ausgefallene Arbeitszeiten müssen nicht nachgearbeitet werden.

  • Entscheiden Sie als Betriebsinhaber, Ihr Geschäft zum Schutz der Mitarbeiter vorübergehend zu schließen, behalten diese ebenfalls weiterhin ihren Lohnanspruch (auch wenn sie nicht arbeiten können).

  • Auch dann müssen ausgefallene Arbeitszeiten nicht nachgearbeitet werden.

  • Für alle Arten der Betriebsschließung gilt: Bürokräften können Sie das Homeoffice anbieten. Von den übrigen Arbeitnehmern können Sie verlangen, dass diese ihre Überstunden abbauen.

  • Muss ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wegen Krankheitsverdacht in Quarantäne, besteht Lohnfortzahlungsanspruch in gleicher Höhe.

Hinsichtlich der Hygienemaßnahmen empfiehlt der ZVA folgendes (Quellen: zva.de und euro-focus.de):

  • Ein Erkrankter, der hustet oder niest, verbreitet feine Tröpfchen in seiner unmittelbaren Umgebung, die sich auf umliegenden Oberflächen ausbreiten. Auch in der Atemluft der Erkrankten sind Viren enthalten.

  • Deshalb: Kundenkontakt minimieren. Verschieben Sie Neuanpassungen von Kontaktlinsen oder vergrößernden Sehhilfen sowie Brillenverkäufe.

  • Seien Sie besonders vorsichtig bei der Kontaktlinsenanpassung, bei der Refraktion sowie bei der optometrischen Untersuchung.

  • Tragen Sie einen geeigneten Mundschutz.

  • Desinfizieren Sie Ihre Hände regelmäßig nach jedem Kundenkontakt.

  • Waschen Sie regelmäßig und gründlich (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Seife - vor allem vor und nach dem Kontakt mit Kunden.

  • Verzichten Sie auf das Händeschütteln.

  • Niesen und husten Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge - von anwesenden Personen abgewandt.

  • Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig alle Oberflächen.

Zum Thema Hygiene ergänzt optikernetz.de: Reinigen Sie permanent Ihre Messgeräte. Ultraschallreinigung ist keine Desinfektion: Das Wasser sollten Sie nach jeder Reinigung von Kundenbrillen erneuern.

eyebizz.de bietet Hinweise zum Thema "Corona-Virus: Über Augen, Brillen und Kontaktlinsen".

Die Zeit nach Corona

Ja, auch die Corona-Krise wird vorübergehen. Schon Ludwig Erhard, "Vater des deutschen Wirtschaftswunders" und zweiter deutscher Bundeskanzler, wusste: Wirtschaft ist zu 50 Prozent Psychologie.

Nach der Krise werden viele Menschen sehr kauffreudig sein und wollen dann wieder ausgiebig Ladengeschäfte betreten. Lesen Sie dazu das Interview mit Handelsexperte Boris Planer. Eine Umfrage des ZVA zeigt zudem: 95 Prozent aller deutschen Augenoptiker sind auch jetzt für ihre Kunden da.